Infos zu Lockerungen der Corona-Verordnung Stadt Grevesmühlen.

Hier gibt es die wichtigsten Presseinformationen der Stadt Grevesmühlen zu den Lockerungen der Corona-Verordnung der letzten 11 Tage.

Kitabetreuung Stadt Grevesmühlen

Die städtische Kita „Am Lustgarten“ in Grevesmühlen hat das erforderliche Konzept zur Aufnahme des eingeschränkten Regelbetriebes erarbeitet.

Ab dem 25. Mai 2020 gibt es für alle Krippen- und Kindergartenkinder sowie für die Hortkinder der ersten und zweiten Klassen ein Betreuungsangebot.

Pressemitteilung der Stadt Grevesmühlen vom 20. Mai 2020.


Nutzung der Sportanlagen der Stadt Grevesmühlen

In den Sporthallen der Stadt Grevesmühlen ist ein Training auf der Grundlage der Verordnung zum Schutz vor Corona-Viren und unter Einhaltung der geltenden Hygieneregeln und Kontaktbeschränkungen ab dem 25. Mai wieder möglich.

Die Umkleiden, Duschen und Aufenthaltsräume bleiben geschlossen. Die separaten Toiletten können genutzt werden.

Die am 15. Mai 2020 getroffenen Regelungen für die Nutzung der Sportanlage am Tannenberg bleiben unverändert bestehen.

Vereine, die Ihren Trainingsbetrieb wieder aufnehmen möchten, informieren sich bitte vorher im Rathaus. Bis zum Ablauf der geltenden Verordnung (10. Juni 2020) entfallen die Nutzungsgebühren.

In der Woche vom 15. – 19. Juni 2020 wird die Mehrzweckhalle für Stadtvertreter- und andere Sitzungen genutzt und steht für den Trainingsbetrieb nicht zur Verfügung.

Wir bitten um eigenverantwortliche Kontrolle der einschränkenden Maßnahmen.

Pressemitteilung der Stadt Grevesmühlen vom 20. Mai 2020.


Wiedereröffnung der Stadtinformation

Auf Grund der Lockerungen der Corona-Verordnung des Landes wird die Stadtinformation der Stadt Grevesmühlen sofort wieder geöffnet.

Das Museum im Vereinshaus der Stadt bleibt aus Sicherheitsgründen weiterhin geschlossen.

Pressemitteilung der Stadt Grevesmühlen vom 11. Mai 2020.

Unterstützung der Stadt Grevesmühlen für lokale Wirtschaft & Vereine.

Gestern tagte der Hauptausschuss der Stadt Grevesmühlen in einer Dringlichkeitssitzung und beriet über Unterstützungsdienstleistungen für die lokale Wirtschaft und verschiedenen Vereine. Folgendes wurde festgelegt (aus Pressemitteilung der Stadt vom 6. April 2020):

Die Nutzung öffentlicher Flächen (Außengastronomie) in Grevesmühlen wird für ansässige Gastronomen für dieses Jahr kostenfrei gestellt. Größe und Lage der Flächen sind vorab mit der Stadtverwaltung weiterhin abzustimmen. Betreiber, die Interesse haben, wenden sich bitte an die Stadtverwaltung unter a.burmeister@grevesmuehlen.de oder 03881/723-223, Frau Burmeister. Wer Bedarf anmeldet, um sich im Außenbereich zu erweitern kann auch Stühle, Tische oder Buden nutzen, die eigentlich für städtische Feste vorgehalten werden.

Hintergrund dieser Entscheidung ist, dass nach den angekündigten Regeln für die Gastronomie die Nutzung in den Innenbereichen auf
60 % reduziert werden soll und besondere Abstandsregeln gelten.

Auch Einzelhändler, die aufgrund des Abstandsgebotes innerhalb der Läden besondere Einschränkungen haben, können sich zwecks kostenloser Erweiterung der Nutzung der Flächen vor dem Geschäft an die Stadtverwaltung wenden.

Weitere Stundungen oder gar Erlasse von fälligen Mietzahlungen werden von der Stadt auf Antrag im Einzelfall kurzfristig entschieden.

Der Gasthof „Altes Rathaus“ kann von Vereinen oder auch Gewerbetreibenden kostenlos oder gegen ein geringes Entgelt genutzt werden. Das können Ausstellungen, Verkauf von Waren oder auch ein Gaststättenbetrieb sein. Bei Interesse bitte beim Bürgermeister melden. Ziel ist es, in den Sommermonaten das zentrale Haus mit Leben zu füllen.

Vereine werden bis auf weiteres von Gebühren für die Nutzung der Sportplätze befreit, da deren Nutzung nur sehr stark eingeschränkt möglich ist. Es gilt aber weiterhin, dass die Nutzungszeiten mit der Stadtverwaltung abzustimmen sind.

Der Hauptausschuss der Stadt Grevesmühlen hat damit schnell sehr weitreichende Entscheidungen getroffen, um im Rahmen seiner Zuständigkeiten und Möglichkeiten die lokale Wirtschaft und unsere Vereinen zu unterstützen.