Die Medienanstalt M-V hat heute bekannt gegeben, dass ab sofort die neu eingerichtete Zentrale Anlaufstelle für barrierefreie Angebote (ZABA) unter der Domain www.barrierefreie-medien.info zur Verfügung steht.
Die ZABA stellt sowohl Basisinformationen zum Thema Barrierefreiheit als auch eine Beschwerdemöglichkeit bereit. Die zentrale Beschwerdemöglichkeit über die Website bezieht alle öffentlich-rechtlichen Medienangebote mit ein sowie alle privaten Rundfunk- und audiovisuellen Medienanbieter in Deutschland, deren Angebote der Regulierung durch die Landesmedienanstalten nach dem Medienstaatsvertrag unterliegen. Die Datenbank von ZABA wird laufend aktualisiert.
Cornelia Holsten, Themenverantwortliche für Barrierefreiheit der Landesmedienanstalten und Direktorin der Bremischen Landesmedienanstalt, freut sich über den Launch: „Die Barrierefreiheit von Medien ist ein entscheidender Faktor für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. ZABA ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu mehr Barrierefreiheit. Ich danke allen Beteiligten von Herzen für ihr unermüdliches Engagement. Gemeinsam haben wir erreicht, dass ZABA europaweit die erste Anlaufstelle nach der AVMD-Richtlinie geworden sein dürfte.“
Art. 7 Abs. 4 der EU-Richtlinie für Audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) sieht die Einrichtung einer zentralen Online-Anlaufstelle vor, über die Informationen zur Barrierefreiheit bereitgestellt und Beschwerden entgegengenommen werden. Unter der Federführung des ZDF und der Bremischen Landesmedienanstalt wurde die neutral gehaltene Website www.barrierefreie-medien.info konzipiert, die von den Medienanstalten gehostet und verantwortet wird und ihrerseits vollständig BITV-2.0-konform ist.
Das Gesamtangebot umfasst Leichte Sprache, zwei von der ARD produzierte Videos mit Gebärdensprache, eine Vorlesefunktion für Nichtleser*innen und Personen mit Leseschwäche und hat zuschaltbare Hilfen.
Weitere Informationen über die medienanstalten finden Sie unter: www.die-medienanstalten.de
Inhalte entnommen aus der Pressemitteilung der Medienanstalt M-V vom 25. November 2020.